Rechtsschutzversicherung

Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung bietet viele Vorteile. Bei deren Eintritt werden Sie von den Verfahrenskosten freigestellt, so dass Sie ohne Kostendruck Ihre berechtigten Ansprüche durch mich durchsetzen lassen können.

Damit die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, ist es erforderlich, dass dieser der Sachverhalt durch mich mitgeteilt wird und der Streit- bzw. Versicherungsfall dargelegt wird.

Was Sie noch wissen müssen:

  • Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung haben Sie freie Anwaltswahl.
  • Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
  • Selbstbeteiligungen können Sie durch eine geringe Mehrprämie ausschließen.
  • Volljährige unverheiratete Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und im elterlichen Haushalt leben, sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, soweit es nicht um Probleme im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen geht.

Hinweise zu den Leistungen der Rechtschutzversicherungen:

  • Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, nicht jedoch deren Abwehr, ist versichert.
  • Im Arbeitsrechtsschutz sind alle Streitigkeiten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, d.h. insbesondere Kündigungsstreitigen versichert.
  • Wohnungen und Immobilien müssen gesondert versichert werden.
  • Klagen vor deutschen Sozialgerichten, nicht jedoch deren vorausgehendes Widerspruchsverfahren, sind abgedeckt.
  • Streitigkeiten aus Verträgen, insbesondere aus Kaufverträgen oder Streitigkeiten mit Handwerkern, sind regelmäßig versichert.
  • Im Verkehrsrecht besteht Versicherungsschutz für Straftaten, soweit keine Ver­urteilung wegen Vorsatztat erfolgt.
  • Bußgeldverfahren, beispielsweise wegen Tempoüberschreitung oder Rotlichtverstoß, sind abgedeckt.
  • Sonstige Strafsachen sind versichert, soweit Fahrlässigkeitsvorwürfe erhoben werden.
  • Im Familien- und Erbrecht können Kosten einer anwaltlichen Beratung übernommen werden.
Anmeldung