Mietrecht: Mietvertrag, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten & Co.
Gerade im Mietrecht reicht die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben allein nicht aus. Das Mietrecht wird zunehmend durch die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofes, gestaltet. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltsverein bin ich für Sie jederzeit kompetenter Ansprechpartner.
So ist beispielsweise festzustellen, dass die Regelungen in älteren Mietverträgen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen beinahe immer unwirksam sind und Sie als Mieter dementsprechend regelmäßig gar keine Arbeiten mehr durchzuführen brauchen. Das sollte man wissen, bevor man zu Pinsel und Farbe greift.
Aber auch bei den übrigen Rechtsfragen zu Mietverträgen ist die genaue Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich. So kann z.B. nach abgemahnter Zahlungsverspätung unter Umständen bereits eine danach neuerlich verspätete Mietzahlung zur fristlosen Kündigung führen.
Im Wohnungsmietrecht unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Beratung in Fragen des Kündigungsrechtes und des Kündigungsschutzes.
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen.
- Beratung und Vertretung beim Mietmängeln und Mietminderung.
- Abwehr und Durchsetzung von Mieterhöhungen.
- Überprüfung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsregelungen.
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere Räumungsprozessen.
Im gewerblichen Mietrecht berate ich Sie unter anderem zu:
- Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen.
- Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
- Vertragsanpassungen und Ergänzungen.
Gerade im Mietrecht lassen sich viele Probleme durch mein Hinzuziehen schnell und oft auch außergerichtlich lösen!