Rechtsanwaltsvergütung

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt in Deutschland regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das Anwaltshonorar berechnet sich danach in Zivilsachen üblicherweise nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der erbrachten anwaltlichen Tätigkeit. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht der Gegenstandswert der Höhe der streitigen For­derung. Im Übrigen wird er von den Gerichten festgesetzt.

Im Bereich der außergerichtlichen Beratung erfolgt die Rechtsanwalts­vergütung regelmäßig durch Pauschalhonorare. Das Rechtsanwaltsvergütungsrecht deckelt die Gebühren für die Erstberatung. Fragen Sie uns einfach, mit welchen Kosten Sie inso­weit in Ihrer Sache rechnen müssen.

Soweit eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit im Vergleichswege herbeigeführt werden kann, führt dies zu Kosten- und Zeitvorteilen gegenüber dem Klageverfahren. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht insoweit eine zusätzliche Ver­gleichsgebühr vor.

Gerne informiere ich Sie bereits im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten Ihrer Beratung. Dies insbesondere unter Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens.

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