Forderungseinzug/Inkasso/ Zwangsvollstreckung
Wenn Sie Geld zu bekommen haben und Ihr Schuldner zahlt nicht, sollten Sie mich schnellstmöglich ansprechen. In der Zwangsvollstreckung gilt das Prinzip: „Wettlauf der Gläubiger". Dies bedeutet, dass derjenige, der seine Forderung zuerst tituliert, die besten Chancen hat, noch sein Geld vom Schuldner zu bekommen.
Wer beim Forderungseinzug zögert, sieht also sein Geld oft nicht wieder.
Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung kann ich Ihnen beim Forderungseinzug und Inkasso zu Ihrem Recht verhelfen. Je früher Sie sich melden, desto größer sind die Erfolgsaussichten bei der Realisierung von Forderungseinzug und Inkasso.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung setze ich mich für den Erhalt Ihres Geldes nachhaltig ein. Dies durch die Veranlassung von schnellen und effektiven Maßnahmen, insbesondere Vorläufigen Zahlungsverboten, die de facto eine Kontosperre beim Schuldner innerhalb weniger Tage ermöglichen. Dafür ist lediglich die Kenntnis der Schuldnerbank, nicht jedoch die Kenntnis der weiteren Kontonummern erforderlich.
Vorläufige Zahlungsverbote sind daher immer der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher vorzuziehen. Denn diese dauert oft mehrere Monate und der Schuldner läßt normalerweise nichts unversucht, um vor dem Gerichtsvollzieher als mittellos darzustellen.