Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Seit mehr als 30 Jahren stellt das Arbeits­recht einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt dar. Dementsprechend hat mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wegen der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnis und praktischen Erfahrung bereits 1998 die Aus­zeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Nirgendwo sonst wirken sich Konsequenzen rechtlicher Fragen so unmittelbar auf Vertragsverhältnisse und Ihre Existenz aus, wie im Arbeitsrecht.

Hinzukommt, dass das Arbeitsrecht seine eigenen Regeln hat. Über das Gesetz hinaus ist die Kenntnis einer sehr umfangreichen Rechtsprechung zu den einzelnen arbeitsvertraglichen Fragestellungen erforderlich.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich für Sie sowohl regional als auch bundesweit tätig. Dabei steht das Erreichen schneller und zugleich finanziell sinnvoller Erfolge für Sie im absoluten Vordergrund.

Frühzeitige Interessenwahrnehmung ist gerade im Arbeitsrecht geboten, da viele Fehler bereits im Vorfeld der späteren Rechtsfragen gemacht werden. Auch gilt es, enge Fristen zu wahren, um seine Ansprüche durchsetzen zu können.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen hier mit besonderer Kompetenz und Erfahrung sowie dem nötigen Fingerspitzengefühl mit Rat und Tat zur Seite.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl typischer Rechtsprobleme: 

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