Schnelle Hilfe wenn es kracht oder blitzt!

Das Verkehrsrecht hat sich in den letzten Jahren – insbesondere durch die Rechtsprechung der Gerichte – zu einem sehr komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Seit mehr als 30 Jahren vertrete ich meine Mandanten in allen Fragen hierzu und bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Gerade im Verkehrsrecht ist schnelles Handeln erforderlich, um Ihre finanziellen Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall rasch durchzusetzen. Daher empfiehlt es sich, mich möglichst frühzeitig als fachkundigen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen, damit Sie wieder schnellstmöglich „mobil" sind.

Auch beim Thema Bußgeld und Punkte, wenn Sie geblitzt worden sind oder der Abstand zum Vordermann vermeintlich zu gering war, sollten Sie mich möglichst frühzeitig als Rechtsanwalt einschalten. In Bußgeldangelegenheiten gilt generell eine Einspruchsfrist von zwei Wochen, danach ist die Entscheidung rechtskräftig. Deshalb ist es wichtig, mögliche Fehlerquellen, z.B. bei Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung, durch mich prüfen zu lassen.

Im Verkehrsrecht unterstütze und berate Sie in allen Fragen rund um:

  • Unfallregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Bußgeldbescheid
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Unfallflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Strafverfahren

Im Rahmen der Unfallregulierung haben Sie insbesondere folgende Rechte:

  • Freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden regulieren lassen.
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
  • Freie Gutachterauswahl.
  • Mietwagen oder Nutzungsentschädigung für die Reparaturdauer.
  • Erstattung der Reparaturkosten.
  • Ausgleich der Wertminderung.
  • Ersatz aller sonstigen mit dem Unfall zusammenhängenden Schadenspositionen, insbesondere auch Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung durch mich.

Tipps nach einem Unfall:

  • Ziehen Sie immer die Polizei hinzu.
  • Vermerken Sie Zeugen mit Name und Anschrift.
  • Machen Sie Fotos von Unfallstelle und Unfallschäden.
  • Geben Sie keine Erklärungen zu einer etwaigen eigenen Unfallschuld ab.
  • Nehmen Sie keine angeblich kostenlose Unfallhilfe Dritter in Anspruch.
  • Lassen Sie sich von mir und nicht von der gegnerischen Versicherung bezüglich Ihrer Ansprüche beraten.

Tipps zum Verkehrsstrafrecht:

  • Geben Sie gegenüber Polizei und sonstigen Behörden ohne vorherige Besprechung mit mir keinerlei Erklärungen ab.
  • Fordern Sie über mich Akteneinsicht in die Ermittlungsakte an.
  • Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch.
  • Lassen Sie bei Vorliegen eines Strafbefehls sofort durch mich Einspruch einlegen wegen der laufenden 2-Wochenfrist.

Gerade im Verkehrsstrafrecht können durch taktisch richtiges Vorgehen Erfolge erreicht werden. Insbesondere ist die Verhängung von Fahrverboten und die Entziehung des Führerscheins in vielen Fällen vermeidbar!

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